Fördermittel

Förderung für Unternehmen:

Unternehmen können bis zu 70% der Kosten erstattet bekommen.
Dies gilt für Unternehmen, die Fahrzeuge ab 12 t besitzen.
Die Antragsfrist für die Förderperiode ist auf der Webseite des Bundesamt für Güterverkehr zu entnehmen.
Informationen bekommen Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Weitere Informationen - BAG

Förderung für Selbstständige und Angestellte:

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt.

Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Informationen bekommen Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Angestellte können die Schulungskosten beim Lohnsteuerausgleich als Werbungskosten geltend machen.

Weitere Informationen - BMPF
Achtung Schild mit Wolke FÖRDERMITTEL
 

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