Berufskraftfahrerweiterbildung

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Regelungen und Voraussetzungen

LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.

Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.

35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.

Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also 1 Tag) aufgeteilt werden.

§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.

Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.

Weiterbildungsseminar für LKW-Fahrer

IMG_6738Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist (5-Kurs-Zyklus Pflicht bis 10.09.2014 / 2016).

Die fünf Module sind :

Modul 1 LKW:  Eco-Training

Modul 2 LKW:  (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3 LKW:  Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4 LKW:  Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5 LKW:  Ladungssicherung

BKF Schulungs- und Service-Übersicht in Leutkirch im Allgäu

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