Stichtage
Wer seinen Führerschein vor dem 10. September 2009 (LKW) erworben hat, gilt als grundqualifiziert und muss erstmals bis spätestens 10. September 2014 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen.
Wer seinen Führerschein vor dem 10. Sept. 2008 (BUS) erworben hat, gilt als grundqualifiziert und muss erstmals bis spätestens 10. September 2013 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen.
Diese 35 Stunden können auf fünf Einheiten zu je 7 Stunden innerhalb von 5 Jahren verteilt werden.