
Berufskraftfahrer Qualifikation: Gesetze und Verordnungen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Es fußt auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.
Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung. Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 (S. 5) der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.