Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation LKW/BUS
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung“, der die Anforderungen erfüllt).
Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Wie erlangen Kraftfahrer die Grundqualifikation?
AUSBILDUNG
- Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
- Berufskraftfahrer
- Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
GRUNDQUALIFIKATION
- Lehrgang nicht erforderlich
- Fahrerlaubnis ist die Voraussetzung für die Prüfung
- IHK-Prüfung (7,5 Stunden)
BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
- Lehrgang mit 140 Zeitstunden(140 x 60 Min.) inklusive 10 Praxisstunden
- Fahrerlaubnis nicht Voraussetzung für die Prüfung
- IHK-Prüfung (1,5 Stunden)
Thema gem. Anlage 1 der BKrFQV
Schulungsübersicht jeweils in Stunden à 60 min
1.1 Kinematische Kette 9
1.2 (Sicherheits-)Technik 11
Grundlagenkapitel Fahrphysik 5
2.1 Sozialvorschriften 14
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7
3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer 4
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen 7
3.4 Körperliche und geistige Verfassung 10
3.5 Verhalten in Notfällen 11
Gesamtstunden Theorie: 78
Thema gem. Anlage 1 der BKrFQV
Schulungsübersicht jeweils in Stunden à 60 min
1.4 Ladungssicherung 16
2.2 Vorschriften im Güterverkehr 11
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 183.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs 7
Praktische Stunden 10
Gesamt Theorie: 52
Kurs- Theorie gesamt: 130 Std. à 60 min
Praxisanteil: 10 Stunden Perfektionstraining, bestehend u.a. aus rationelles Verhalten, Sicherheitstraining und Streckenkunde.
Gesamtstunden Theorie: 78